Anzahl zur Ausreise aufgeforderter Drittstaatsangehörige in Schweden bis 2023
Im Jahr 2023 besaßen in Schweden rund 13.840 Drittstaatsangehörige kein Aufenthaltsrecht und wurden zur Ausreise aufgefordert.
Drittstaatsangehörige im Sinne des Asyl- und Ausländerrechts der Europäischen Union sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind. Die Daten umfassen nicht Drittstaatsangehörige, die von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen EU-Mitgliedsstaat überstellt werden sollen (sogenanntes "Dublin-Verfahren"). Jede Person wird im Referenzzeitraum nur ein Mal gezählt. Die Statistik zeigt die Anzahl der von Schweden zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) im Zeitraum von 2008 bis 2023.