Grad der Freiheit in den ASEAN-Mitgliedstaaten 2024
ASEAN (Association of Southeast Asian Nations) ist ein Staatenverbund der südostasiatischen Nationen Brunei, Kambodscha, Indonesien, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam. Das Ziel der Organisation ist es wirtschaftliche Zusammenarbeit in Südostasien zu fördern und politische Stabilität zu sichern.
Wie entsteht der Freedom House Freiheitsindex? Methodik und Hintergrund
Der Freedom in the World Freiheitsindex ist ein jährlich erhobener Index der us-amerikanischen NGO Freedom House, durch den die zivile und politische Freiheit in Staaten und Territorien weltweit bewertet wird. Die methodische Grundlage des Index basiert auf den Erklärungen der Menschenrechte, wie sie die Vereinten Nationen (UN) 1948 proklamiert haben. Im Vordergrund der Bewertung stehen die Politischen Rechte und bürgerlichen Freiheiten des Individuums und nicht die Regierungsleistung wie beim Bertelsmann Transformationsindex. Darüber hinaus wird der Schwerpunkt auf den tatsächlichen Freiheiten in der Praxis gelegt und nicht auf dem reinen Vorhandensein von Rechten und Gesetzen.Im Jahrgang 2024 wurden insgesamt 195 Staaten und 15 Territorien weltweit bewertet. Jedes Land/Territorium wird anhand von insgesamt 25 Indikatoren bewertet. Für jeden Indikator können bis zu 4 Punkte vergeben werden, so dass der Gesamtwert 0 bis maximal 100 Indexpunkte betragen kann. Wird ein Land in allen zehn Fragen zu den politischen Rechten mit 0 Punkten bewertet, kann, aufgrund der zusätzlichen Ermessensfrage in besonderen Fällen auch eine negative Bewertung möglich sein. Je höher die Punktzahl desto höher ist der Grad der Freiheit im jeweiligen Land.
die 25 Indikatoren verteilen sich auf die zwei Teilgebiete "Political Rights" (Politische Rechte = 10 Indikatoren) und "Civil Liberties" (Bürgerliche/Zivile Freiheit = 15 Indikatoren)und decken folgende Themengebiete ab:
- Wahlverfahren
- Politischer Pluralismus und Partizipation
- Funktionsweise der Regierung
- Meinungs- und Glaubensfreiheit
- Verbands- und Organisationsrechte
- Rechtsvorschrift
- Persönliche Autonomie und individuelle Rechte