Stimmenverteilung der Auslandstürken bei den Parlamentswahlen in der Türkei Juni 2015
Wie bereits bei den Parlamentswahlen 2011 erzielte die AKP bei den Auslandstürk:innen ein besseres Ergebnis als in der Türkei und erhielt rund 46,4 Prozent der gültigen Stimmen aus dem Ausland, während die AKP im Inland rund 40,9 Prozent der Stimmen erhielt. 2011 erreichte die AKP des damaligen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan bei den stimmberechtigten Auslandstürk:innen einen Stimmenanteil von rund 61,7 Prozent.
Die CHP mit ihrem Spitzenkandidaten Kemal Kılıçdaroğlu konnte hingegen bei den türkischen Wahlberechtigten im Ausland ihr Wahlergebnis leicht verbessern und erzielte mit einem Stimmenanteil von rund 27 Prozent ein etwas besseres Ergebnis als beim Wahlgang 2011 (rund 26,2 Prozent).
Der pro-kurdischen HDP gelang mit ihrem Wahlergebnis eine Überraschung, indem sie mit einem Stimmenanteil rund 11,8 Prozent drittstärkste Kraft bei den Auslandstürk:innen vor der rechtsextremen MHP (10,55 Prozent) wurde. Insgesamt reichte es für die HDP bei den Parlamentswahlen in der Türkei im Juni 2015 mit einem Stimmenanteil von rund 13,1 Prozent nur für den vierten Platz - die MHP erzielte insgesamt rund 16,3 Prozent aller Stimmen - jedoch erhielten beide Parteien jeweils 80 Sitze im türkischen Parlament. Für beide Parteien ist die Überwindung der Sperrklausel von 10 Prozent ein großer Erfolg gewesen, nachdem sie bei den Parlamentswahlen 2011 jeweils an der Sperrklausel scheiterten und daher keine Abgeordneten in die große Nationalversammlung (türkisches Parlament) entsenden konnten.
Welchen Anteil hatten die Stimmen der Auslandstürk:innen am Wahlausgang im Juni 2015?
Die Stimmen der Auslandstürk:innen bei den türkischen Parlamentswahlen 2011 haben für den Wahlausgang keine große Rolle gespielt. Nur rund 124.000 von rund 47,5 Millionen abgegebenen Stimmen, oder rund 0,26 Prozent aller abgegebenen Stimmen entfielen auf die Wahlberechtigten Türk:innen im Ausland. Weniger als fünf Prozent (4,34 Prozent) der rund 2,9 Millionen türkischen Wahlberechtigten im Ausland gaben bei der türkischen Parlamentswahl im Juni 2015 ihre Stimme von ihrem Aufenthaltsland aus ab. Im Inland hat die Wahlbeteiligung bei den Parlamentswahlen in der Türkei im Juni 2015 rund 86,4 Prozent betragen. Diese hohe Wahlbeteiligung ist auf die existierende Wahlpflicht in der Türkei zurückzuführen, die 1986 eingeführt wurde und theoretisch auch für die Wahlberechtigten im Ausland gilt. Praktisch stellt sich die Frage wie sich Verstöße im Ausland sanktionieren lassen würden. Es ist nach der Parlamentswahl 2011 erst die zweite Wahl in der Türkei, bei der die stimmberechtigten türkischen Staatsangehörigen im Ausland ihre Stimme vom Aufenthaltsland aus abgegeben konnten und nicht zur Stimmabgabe in die Türkei einreisen mussten. Auch 2011 ist die Wahlbeteiligung der türkischen Diaspora mit rund fünf Prozent bereits niedrig gewesen.An der hohen Sperrklausel von zehn Prozent scheiterten alle weiteren Parteien. Allerdings haben sich bereits im Vorfeld etliche kleine und regionale Parteien auf die Wahl vorbereitet, indem ihre aussichtsreichen Kandidaten formal aus den Parteien austraten und als Unabhängige kandidierten. Die Auslandstürken können keine unabhängigen Kandidat:innen wählen.
Direkt gewählte unabhängige Kandidaten sind nicht von der Sperrklausel betroffen. Bei den türkischen Parlamentswahlen im Juni 2015 konnte kein unabhängiger Kandidat ein Mandat erringen. 2011 konnten insgesamt 35 Unabhängige - mehr als je zuvor - auf diesem Wege ein Parlamentsmandat erringen und nach der Wahl rechtskonform wieder ihren Parteien beitreten.