Ein-Personen-Unternehmen (EPU) in Österreich nach Bundesländern 2021
Als EPU gelten laut Quelle EinzelunternehmerInnen und GmbH der gewerblichen Wirtschaft ohne unselbständig Beschäftigte (auch ohne geringfügig Beschäftigte). Aufgrund dieser Definition können auch Holdings, Konzerntöchter und Komplementäre von GmbH & Co KG erfasst sein, wenn sie keine eigenen unselbständig Beschäftigten haben.