Anteil der Leiharbeiter an allen Beschäftigten in Deutschland bis 2021
Ein Leiharbeitsverhältnis liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt in diesem Fall der Verleiher. Leiharbeit wird auch als Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) bezeichnet.