Brutto-Absatz von öffentlichen Pfandbriefen inländischer Emittenten bis 2021
Gemäß Definition der Bundesbank wird ein öffentlicher Pfandbrief von einer privaten Hypothekenbank oder einer öffentlich-rechtlichen Kreditanstalt als festverzinsliche Schuldverschreibung ausgegeben, deren Erlöse zur Gewährung von meist längerfristigen Krediten an öffentliche Stellen dienen. Diese Wertpapiere sind nicht wie bei Hypothekenpfandbriefen durch Grundpfandrechte, sondern durch die allgemeine Leistungs- und Steuerkraft einer öffentlichen Körperschaft gedeckt.