Postfilialen in der Schweiz nach Art der Zugangsstelle bis 2021
Gesetzliche Regelungen
Das Schweizerische Postgesetz verpflichtet die Schweizer Post zur Gewährleistung eines flächendeckenden Poststellen- und Postagenturennetzes, das die Grundversorgung sicherstellt. Die Postverordnung enthält weitere Vorgaben, dazu zählt unter anderem die Erreichbarkeit der Poststellen oder -agenturen innerhalb von 20 Minuten (zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln). Alternativ kann die Schweizerische Post auch einen Hausservice anbieten, bei dem die gängigsten Geschäfte direkt beim Postboten erledigt werden. Bis zum Jahr 2019 galt zur Bestimmung der Anzahl der Gebiete mit Hausservice-Lösungen eine postinterne Definition. Sie wurde durch eine Gebietsdefinition abgelöst, die sich am amtlichen Ortschaftsverzeichnis des Bundesamtes für Statistik orientiert.
Kosteneinsparungen durch Umwandlung des Filialnetzes
Postagenturen werden zusammen mit Partner betrieben und bieten nur eine Auswahl der Dienstleistungen einer Poststelle an, jedoch alle zur Erreichung der gesetzlichen Vorgaben nötigen Obliegenheiten. Während die Zahl der Zugangspunkte (Poststellen, -agenturen und Hausservice-Lösungen) in den letzten Jahren in etwa gleich blieb, war die Schweizerische Post darum bemüht ihr eigenbetriebenes Netz auszudünnen und durch kostengünstigere Alternativen zu ersetzen. Weitere Informationen enthalten unsere Themenseiten zum Post- und Paketmarkt in der Schweiz sowie zur Schweizerischen Post AG.