Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit 2022
Betrachtet werden Straftaten gegen die persönliche Freiheit gemäß §§ 232-233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB.
Laut Quelle hat stets die engste Beziehung zwischen Opfer und Tatverdächtigem Vorrang.