Anerkannte Flüchtlinge im Kanton Zürich nach Herkunftsländern 2022
Die Angaben umfassen sämtliche Personen, die zum jeweiligen Zeitpunkt im Kanton Zürich als anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B oder C) lebten. Flüchtlinge mit Ausweis B haben ein Recht auf Familiennachzug und erhalten einen Flüchtlingspass nach Genfer Flüchtlingskonvention. Den Ausweis C erhalten Flüchtlinge fünf Jahre nach ihrer Einreise.