Sicherheit in Deutschland: Statistiken zu den Nachrichtendiensten des Bundes
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist der Inlandsnachrichtendienst Deutschlands und stellt die Einhaltung der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung (FDGO) im Inland sicher. Da der Verfassungsschutz in Deutschland als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern organisiert ist, gibt es insgesamt 17 Sicherheitsbehörden in Deutschland, die sich mit dieser Aufgabe befassen. Auf Bundesebene ist diese Behörde seit ihrer Gründung 1950 das BfV, welches dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nachgeordnet ist. An zwei Standorten in Köln und Berlin beschäftigt das BfV über 4.000 Mitarbeitende.Aufgaben und Kompetenzen
Auf Basis des gesetzlichen Auftrages gehört es zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes, Informationen über extremistische und terroristische Strukturen zu sammeln und auszuwerten. Dazu gehört etwa auch die Beobachtung von potentiellen rechts- und linksextremistischen Parteien. Zudem betreibt er Spionageabwehr und beobachtet die Tätigkeit fremder Nachrichtendienste. Dabei ist es dem BfV erlaubt, Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung anzuwenden. Gemäß Trennungsverbot verfügt es jedoch nicht über polizeiliche Vollzugsbefugnisse. Zu den Beobachtungsobjekten gehören Organisationsformen aus folgenden Bereichen:
- Rechtsextremismus
- Linksextremismus
- Ausländerextremismus (ohne Islamismus)
- Geheim- und Sabotageschutz
- Wirtschafts- und Wissenschaftsschutz
- Reichsbürger und Selbstverwalter
- Islamismus und islamistischer Terrorismus
- Spionage- und Proliferationsabwehr
- Cyberabwehr
Zentrale Rechtsgrundlage für das BfV stellt das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG). Kontrolliert wird der Verfassungsschutz auf mehreren Ebenen durch verschiedene Mechanismen und Institutionen. Dazu gehört die Verwaltungskontrolle, die parlamentarische Kontrolle, die gerichtliche Kontrolle und die öffentliche Kontrolle.
Bundesnachrichtendienst (BND)
Der Bundesnachrichtendienst wurde 1956 gegründet und ist der zivile und militärische Auslandsnachrichtendienst in Deutschland. Er ist damit, anders als MAD und BfV, ausschließlich für die Informationsbeschaffung aus dem Ausland zuständig. Als Bundesbehörde gehört er zum Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes. Rund 6.500 Beschäftigte des BND arbeiten an den drei deutschen Standorten in Berlin-Mitte, Berlin-Lichtenfelde, Pullach bei München und zudem an weiteren, teilweise geheimen, Standorten im In- und Ausland.Aufgaben und Kompetenzen
Auftrag des BND ist es, Informationen und Daten von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zusammenzutragen. Dazu gehören beispielswiese Informationen zu internationalem Terrorismus oder geplanten Cyberangriffen aus dem Ausland. Dabei findet folgender Dreischritt Anwendung: Zunächst werden Informationen mit dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel beschafft (Informationsbeschaffung). Diese werden dann von Analyst:innen ausgewertet (Analyse) und für die Bundesregierung in Form von Meldungen und Analysen zur Verfügung gestellt (Berichterstattung).
Aufsicht und Kontrolle/Rechtliches
Der BND unterliegt einer Vielzahl von Kontrollmechanismen. Neben der Dienst-und Fachaufsicht durch das Bundeskanzleramt wird er vom Bundesrechnungshof, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) und weiteren Kontrollgremien wie die G10-Kommission oder das Vertrauensgremium beaufsichtigt. Rechtliche Grundlage stellen das BND-Gesetz, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG), das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten des Bundes und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG).
Der Militärische Abschirmdienst (MAD)
Der Militärische Abschirmdienst ist der Nachrichtendienst für die Bundeswehr. Er wurde 1956 in Dienst gestellt und beschäftigt rund 1.300 Menschen, welche an neun Standorte innerhalb Deutschlands ihrer Tätigkeit nachgehen. Diese sogenannten MAD-Stellen befinden sich in Kiel, Wilhelmshaven, Hannover, Schwielowsee, Hilden, Koblenz, Köln, Stuttgart und München. Zugeordnet ist der MAD im Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) und liegt damit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg).Aufgaben und Kompetenzen
Der MAD nimmt die Funktionen einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes wahr und hat unter anderem die Aufgabe, Informationen aus dem Inland und teilweise aus dem Ausland zu Zwecken der Spionage- und Sabotageabwehr und der Terrorismus- und Extremismusabwehr zu sammeln und auszuwerten. Dazu gehört auch, Extremist:innen in den eigenen Reihen der Bundeswehr aufzuspüren. So nimmt er beispielsweise Verdachtsfallbearbeitungen auf, von denen im Jahr 2020 ein Großteil dem Bereich Rechtsextremismus zugeordnet werden konnten. Zudem nimmt der MAD an Auslandseinsätzen der Bundeswehr zum Schutz der deutschen Einsatzkontingente teil und wirkt darüber hinaus an Sicherheitsüberprüfungen mit. Wird bei diesen ein Sicherheitsrisiko festgestellt, kann der Sicherheitsbescheid verweigert werden.
Untergliedert ist der Militärische Abschirmdienst in acht Abteilungen, von denen vier einem zivilen Vizepräsidenten und vier einem militärischen Vizepräsidenten unterstehen.
Abteilungen unter ziviler Leitung:
- Grundsatz, Recht, nd-Mittel
- Extremismusabwehr
- Spionageabwehr
- Eigensicherung
- Zentrale Aufgaben
- Personeller Geheimschutz
- Einsatzabschirmung
- Technik
Die Befugnisse und Vorschriften zur Sammlung und Auswertung sensibler Daten im In- und Ausland sind für den MAD im Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MADG), im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) und im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) niedergeschrieben.