Verteilung der Handwerksbetriebe auf die Anlagen 2023
Rund 10,5 Prozent der Handwerksbetriebe sind mit Stand des 31.12.2023 der Anlage B2 zuzuordnen. In den in "Anlage A" enthaltenen Handwerken herrscht Zwang zum "großen Befähigungsnachweis", womit vorwiegend ein Meisterbrief gemeint ist. "Anlage B1" umfasst Gewerbe, in denen der Meisterbrief als Zulassung nicht zwingend erforderlich ist. "Anlage B2" umfasst zulassungsfreie handwerksähnliche Gewerbe. Anlage Aet wurde wegen der sehr geringen Betriebszahl nicht eigenständig abgebildet und ist in der Anlage A inbegriffen.