Maschinenbau - Umfrage zu Schutzmaßnahmen gegen Plagiate 2016
Die Ergebnisse der Befragung beziehen sich allein auf den unzulässigen Nachbau. Darunter wird der Nachbau unter Verletzung von Sonderschutzrechten (z.B. Marken, Patente) oder der ohne Verletzung von Sonderschutzrechten, aber in wettbewerbswidriger Weise erfolgte Nachbau verstanden.