Erwerbstätigenquote - Anteil in der Metallindustrie* an allen Erwerbstätigen bis 2020
Als Erwerbstätige gelten alle Personen, die im Berichtszeitraum als Arbeitnehmer oder als Selbstständige (einschließlich deren mithelfende Familienangehörige) eine auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit von mindestens einer Stunde ausüben bzw. in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen.