
Umfrage zur Zufriedenheit mit der neuen Drohnen-Verordnung in Deutschland 2018
Diese Statistik bildet das Ergebnis einer Umfrage zu der Zufriedenheit mit der am 01.10.2017 in Kraft getretenen Drohnen-Verordnung ab. Befragt wurden 1.042 Drohnen-Piloten im August und September 2018. Die Drohnen-Verordnung regelt zum Beispiel, dass Drohnen normalerweise nicht höher als 100 Meter über Grund fliegen dürfen und dass eine Haftpflichtversicherung für Drohnen abgeschlossen werden muss. Rund fünf Prozent der befragten Drohnen-Nutzer stimmten der These "Der Bereich ist überreguliert" zu. 2,5 Prozent der Befragten unterstützten die These "Drohnen müssten noch strenger reguliert werden".