Die Statistik zeigt die Anzahl der Funkzellenabfragen, die als Ermittlungsmaßnahmen von Bundesbehörden in Deutschland vom 1. Halbjahr 2014 bis zum 1. Halbjahr 2018 durchgeführt wurden. Bei einer Funkzellenabfrage ermitteln die Bundesbehörden beim jeweiligen Netzbetreiber, welche Mobiltelefone sich in einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle befunden haben und welche Handyverbindungen dabei zustande gekommen sind (Anrufe, SMS, mobiles Internet). Eine Funkzellenabfrage muss in Deutschland immer von einem Richter genehmigt werden. Im 1. Halbjahr 2018 veranlasste das Bundeskriminalamt 20 Funkzellenabfragen.
Anzahl der Funkzellenabfragen als Ermittlungsmaßnahme von Bundesbehörden in Deutschland vom 1. Halbjahr 2014 bis zum 1. Halbjahr 2018
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Deutscher Bundestag, Anzahl der Funkzellenabfragen als Ermittlungsmaßnahme von Bundesbehörden in Deutschland vom 1. Halbjahr 2014 bis zum 1. Halbjahr 2018 Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/900973/umfrage/funkzellenabfragen-als-ermittlungsmassnahme-von-bundesbehoerden-in-deutschland/ (letzter Besuch 02. Februar 2023)
Anzahl der Funkzellenabfragen als Ermittlungsmaßnahme von Bundesbehörden in Deutschland vom 1. Halbjahr 2014 bis zum 1. Halbjahr 2018 [Graph], Deutscher Bundestag, 3. August, 2018. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/900973/umfrage/funkzellenabfragen-als-ermittlungsmassnahme-von-bundesbehoerden-in-deutschland/