Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch physikalische Einwirkungen bis 2022
Aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geht hervor, dass sich im Jahr 2022 die Anzahl der Verdachtsanzeigen¹ auf eine Berufskrankheit durch die Einwirkung von Lärm auf 15.449 Fälle belief.