Insgesamt bestehen in Deutschland über 1.151 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit rund 164.466 Betten und mehr als 90.000 Beschäftigten (2015). Von großer Bedeutung sind hierbei die teilweise über die nationalen Grenzen hinaus bekannten Heilbäder und Kurorte mit bundesweit rund 70 Millionen Übernachtungen im Jahr 2015, wovon knapp die Hälfte auf die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg entfielen. Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sind allerdings nicht auf stationäre Aufenthalte beschränkt, sondern können auch ambulant durchgeführt werden. Besondere Maßnahmen stellen die Mutter-Vater-Kind-Kuren und die Anschlussrehabilitation direkt nach einem Krankenhausaufenthalt dar.
Als Kostenträger für Kuren treten in den meisten Fällen die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) und Rentenversicherer (GRV) auf, die nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) für Maßnahmen der „Rehabilitation und der Teilhabe Behinderter“ zuständig sind. So finanzierten und bezuschussten die gesetzlichen Krankenkassen rund 209.400 Vorsorge- und 740.200 Rehabilitationsmaßnahmen im Umfang von zuletzt 2,62 Milliarden Euro . Noch höher liegen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherer, die vor allem für medizinische Maßnahmen zur Widerherstellung der Arbeitskraft zuständig sind. Die GRV investiert jährlich mehr als fünf Milliarden Euro in Maßnahmen für Rehabilitation und Teilhabe.
Neben sozialträgerfinanzierten medizinischen Angeboten stieg in den vergangenen Jahren die Bedeutung privater Kur- und gesundheitsorientierter Urlaubsreisen. Nach Angaben des Deutschen Tourismusverbands können sich bis zu 16 Prozent der Deutschen vorstellen, einen Kururlaub zu machen.