Insolvenzen je 10.000 Unternehmen in Ländern Westeuropas 2012
Zweck eines Insolvenzverfahrens (in Deutschland) ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen überschuldeten und zahlungsunfähigen Schuldnern und ihren Gläubigern zu schaffen. Dazu werden die Gerichte bemüht, die auf der Grundlage der Insolvenzordnung diese Auseinandersetzung regeln.