Fälle sexuellem Missbrauchs zum Nachteil von Jugendlichen bis 2022

Anzahl der polizeilich erfassten Fälle sexuellen Missbrauchs zum Nachteil von Jugendlichen nach Strafnorm von 2018 bis 2022

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Quelle

Bundeskriminalamt Ask Statista Research nutzen

Veröffentlichungsdatum

Oktober 2023

Region

Deutschland

Erhebungszeitraum

2018 bis 2022

Altersgruppe

14-17 Jahre

Hinweise und Anmerkungen

Als Jugendlich gelten gemäß §182 Abs.1 StGB alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aber mindestens 14 Jahre alt sind.

Die Kategorie Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt beinhaltet Straftatbestände nach §182 Abs. 2 StGB

In der Kategorie Sonstiger Missbrauch von Jugendlichen sind § 182 Abs. 1 StGB und §182 Abs. 3 StGB zusammengefasst.

Die Angaben bilden lediglich das polizeiliche Hellfeld ab – d. h. nur die durch Ermittlungsbehörden, Opfer oder andere Personen angezeigte Taten. Schwankungen im Anzeigeverhalten beeinflussen laut Quelle insofern die Statistik.

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