Tierärzte in Österreich nach Statusgruppe und Bundesland 2017

Anzahl der Tierärzte in Österreich nach Statusgruppe* und Bundesland im Jahr 2017

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Veröffentlichungsdatum

Mai 2018

Region

Österreich

Erhebungszeitraum

2017

Besondere Eigenschaften

keine Mitglieder mit E-Status

Hinweise und Anmerkungen

* A-Status: Ordentliche Mitglieder (Pflichtmitglieder) mit A-Status sind Tierärzte, die eine freiberufliche selbstständige Tätigkeit ausüben sowie Kammermitglieder, die Gesellschafter einer Tierärztegesellschaft sind sowie Kammermitglieder, die als Wohnsitztierärzte oder in einem oder mehreren Vertretungsverhältnissen tätig sind.

B-Status: Ordentliche Mitglieder (Pflichtmitglieder) mit B-Status sind Tierärzte, die den tierärztlichen Beruf im Arbeitsverhältnis ausüben und nicht Mitglieder der Abteilung der Selbstständigen sind.

C-Status: Nicht mehr tierärztlich tätige Kammermitglieder, die Empfänger einer Unterstützung aus dem Versorgungsfonds wegen vorübergehender Erwerbsunfähigkeit sind und ihren Berufssitz/Dienstort abgemeldet haben sowie nicht mehr tätige Kammermitglieder (vormals Pflichtmitglieder Abteilung der Selbstständigen oder Abteilung der Angestellten), die jedoch Pflichtmitglieder für das Kalenderjahr in der Sterbekasse sind.

D-Status: Tierärztinnen und Tierärzte, die nicht ordentliche Mitglieder sind, können der Tierärztekammer freiwillig durch Erklärung als außerordentliche Mitglieder mit D-Status beitreten, wenn sie in die Tierärzteliste eingetragen sind und ihren Wohnsitz im Bereich der Tierärztekammer haben.

E-Status: Ordentliche Mitglieder (Pflichtmitglieder) mit E-Status sind Tierärzte, die im Rahmen ihres Präsenzdienstes beim österreichischen Bundesheer tierärztlich tätig sind.

F-Status: Ordentliche Mitglieder (Pflichtmitglieder) mit F-Status sind Tierärzte, die aufgrund des Arbeitsmarktförderungsgesetzes vom Arbeitsamt eine Vergütung erhalten.

G-Status: Ordentliche Mitglieder (Pflichtmitglieder) mit G-Status sind Tierärzte, die auf Grund des vorzeitigen Mutterschutzes oder Karenz nicht tierärztlich tätig sind, der Dienstort bleibt jedoch angemeldet (Abteilung der Angestellten).

H-Status: Ordentliche Mitglieder (Pflichtmitglieder) mit H-Status sind Tierärzte, denen die Befugnis zur Berufsausübung auf Grund eines Erkenntnisses der Disziplinarkommission befristet entzogen wurde, sowie stellenlos gewordene Tierärzte. Können auf Antrag für die Dauer des Vorliegens der Umstände von der Leistung der Kammerumlage befreit werden.

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