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Das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn ist als selbständige Bundesoberbehörde nach dem Bundesversicherungsamtsgesetz errichtet worden. Es führt die Aufsicht über bundesunmittelbare Träger und Einrichtungen der Sozialversicherung, übt die ihm durch das Sozialgesetzbuch zugewiesenen Beratungs- und Genehmigungsbefugnisse gegenüber den Sozialversicherungsträgern aus und prüft die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung bei den bundesunmittelbaren Krankenversicherungsträgern und deren Pflegekassen.
Im Jahr 2011 war die Finanzlage der Sozialversicherungssysteme von besonderem Interesse, die sich im Großen und Ganzen trotz der Probleme an den Finanzmärkten positiv entwickeln konnte. Große Beachtung fanden die leider erforderlich gewordenen Schließungen der City BKK und BKK für Heilberufe durch das Bundesversicherungsamt sowie die im Zusammenhang mit der Schließung der City BKK entstandenen Abwicklungsprobleme, die ein intensives aufsichtsrechtliches Tätigwerden erforderlich machten.
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