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Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2020 gemäß § 154 Abs. 2 SGB VI
Einmal je Wahlperiode wird der von der Bundesregierung veröffentlichte Rentenversicherungsbericht um den Alterssicherungsbericht ergänzt. Der Alterssicherungsbericht gibt einen Überblick über die Finanzierung und die Leistungen der ganz oder teilweise öffentlich finanzierten Alterssicherungssysteme und über die Einkommenssituation der Personen, die Leistungen aus diesen Systemen beziehen. Er stellt zudem die Verbreitung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie die Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus typischer Rentner dar.
Wir informieren Sie über Industrien, Unternehmen, Verbraucher, Trends, Länder und Politik und behandeln die aktuellsten und wichtigsten Themen in komprimierter Form.
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