Definition Vollerhebung

Bei einer Vollerhebung werden alle Individuen einer Grundgesamtheit in eine Untersuchung aufgenommen, beispielsweise direkt befragt (z. B. alle Studenten einer Universität). Es findet keine Auswahl in Form einer Stichprobe statt. Dies hat zum Vorteil, dass die Gesamtheit nach verschiedenen Gesichtspunkten beliebig weit aufgesplittet werden kann, da Daten über jedes Individuum vorliegen. Vollerhebungen sind in der Regel aber nur bei kleinen Grundgesamtheiten üblich, da eine vollständige Erfassung in vielen Fällen gar nicht möglich ist.

Eine besondere Form der Vollerhebung war die Volkszählung 1987, bei der die deutsche Bevölkerung in einer Vollerhebung vollständig erfasst werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den einzelnen Definitionen in unserem Statistik-Lexikon um vereinfachte Erläuterungen handelt. Hierbei ist es das Ziel, die einzelnen Begriffe einer möglichst breiten Nutzergruppe näher zu bringen. Insofern besteht die Möglichkeit, dass einzelne Definitionen wissenschaftlichen Standards nicht zur Gänze entsprechen.