
Weltweiter Drohnenmarkt boomt
Gemäß einer Prognose soll das Volumen des weltweiten Drohnenmarktes bis zum Jahr 2025 auf rund 43 Milliarden US-Dollar steigen. Der Umsatz soll vor allem im Sektor Transport und Lagerung zunehmen, wo Drohnen Inspektions- und Wartungsaufgaben übernehmen können. Im Jahr 2025 soll es alleine in Deutschland rund 324.000 privat genutzte und 132.000 kommerziell genutzte Drohnen geben. Der weltweit größte Hersteller ziviler Drohnen war im Jahr 2017 das chinesische Unternehmen DJI, welches im besagten Jahr einen Gesamtumsatz von schätzungsweise 2,8 Milliarden US-Dollar erzielte. Der französische Hersteller Parrot erzielte im genannten Jahr einen weltweiten Umsatz von etwa 173 Millionen US-Dollar.
Akzeptanz und Einsatz von Drohnen
Laut der Unternehmensberatung Roland Berger könnten Drohnen zum Beispiel zur Inspektion großflächiger und schwer zu erreichender Infrastrukturbereiche verwendet werden und so die Wartung dieser effizienter machen. Gemäß einer Umfrage aus Deutschland stimmten zum Zeitpunkt der Erhebung 65 Prozent der Befragten den Einsatz von Drohnen für den Katastrophenschutz "voll und ganz" zu. Hingegen stimmten 41 Prozent der Befragten der Nutzung von Drohnen für Foto- und Videoaufnahmen (Werbung) "überhaupt nicht zu". Das Marktvolumen der Drohnen-Paketlieferung soll aufgrund vom steigenden Bedarf nach schneller Lieferung sowie weniger einschränkenden Gesetzen deutlich wachsen. Im Mai 2020 gab der Verkehrsminister Andreas Scheuer bekannt, dass ein flächendeckender Einsatz von Lieferdrohnen in Deutschland bereits in den nächsten drei Jahren Realität werden könnte. In einer Umfrage stimmten jedoch nur 21 Prozent der Aussage "Ich persönlich würde Drohnen generell für die Lieferung von Konsumgütern nutzen." voll und ganz oder eher zu.
Gefahren durch Drohnen
89 Prozent der Umfrageteilnehmer einen möglichen Missbrauch von Drohnen für kriminelle Zwecke als besorgniserregend an. Durch den Einsatz von Drohnen erhöht sich des Weiteren die Gefahr von Zwischenfällen im Luftraum. Insbesondere die freizeitliche Nutzung von unbemannten Flugobjekten birgt Gefahren für die bemannte und gewerbliche Luftfahrt. Die Zahl der gemeldeten Behinderungen des Luftverkehrs durch Drohnen hat sich vom Jahr 2015 zum Jahr 2018 mehr als verzehnfacht, ist jedoch 2019 und 2020 wieder etwas zurückgegangen. Am stärksten betroffen war 2020 der Flughafen Frankfurt. Hier wurden insgesamt 24 Behinderungen registriert. Gemäß der deutschen Drohnenverordnung müssen unbemannte Fluggeräte ab einem Gewicht von 0,25 Kilogramm mit einer Plakette mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers versehen werden. Zudem müssen ab einem Gewicht der Drohne von zwei Kilogramm besondere Kenntnisse im Umgang mit dem Flugobjekt nachgewiesen werden. Gewichtsunabhängig dürfen die Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden und eine Flughöhe von 100 Metern nicht überschreiten. Laut einer Umfrage sind rund 55 Prozent der Drohnen-Piloten in Deutschland der Meinung, dass der Drohnen-Bereich überreguliert sei.