Innovationsaufwendungen der Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung bis 2024
Zu den Innovationsaufwendungen der Branche Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung gehören Forschung und Entwicklung sowie innovationsbezogene Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter, Weiterbildung, Marketing, Konzeption, Konstruktion, Design sowie Produktions- und Vertriebsvorbereitung. Die Innovationsaufwendungen der Branche Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung im Jahr 2022 betrugen laut ZEW rund 360 Millionen Euro.