Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hat sich gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland für eine deutschlandweite Cannabis-Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm ausgesprochen. Das entspricht dem Wert, der schon jetzt in vielen Bundesländern gilt, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt. In Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Saarland sind es zehn Gramm, in Berlin sogar 15 Gramm. Dabei muss teilweise noch zwischen Soll- und Kannbestimmungen unterschieden werden. Dazu heißt es bei myweedo.de: "Das bedeutet, dass ein Strafverfahren bis zur Soll-Grenze eingestellt werden soll, wenn kein öffentliches Interesse einer Verfolgung besteht und von Eigenbedarf auszugehen ist. Bis zu der Kann-Grenze, kann das Verfahren eingestellt werden, der Staatsanwalt entscheidet trotzdem noch einzelfallabhängig, ob es zu einer Anklage kommt." Ludwig verspricht sich von einer Neuregelung "eine gewisse Signalwirkung und einen Einfluss auf das Konsumverhalten". Ob das der Realität entspricht, wird sich zeigen müssen. Die Anzahl der Rauschgiftdelikte in Verbindung mit Cannabis in Deutschland ist zuletzt auf fast 218.000 gestiegen - ein Rekordwert.
Eine detaillierte Zusammenfassung der Regeln in den einzelnen Bundesländern findet sich auf der Seite des Hanfverbandes.
Update 24. August 2021: In einer ersten Version waren für Bremen fälschlicherweise sechs Gramm angegeben, es sind aber maximal 15 Gramm.