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Bevölkerung und Erwerbstätigkeit
Der vorliegende Bericht enthält die Ergebnisse der Ausländerstatistik bis zum Jahr 2019. Sie beruhen auf der ab 1975 jeweils zum 31. Dezember eines Jahres vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR). Ab 1995 erfolgt die Auswertung gemäß dem Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz) vom 2.9.1994. Es werden die in Deutschland am Ende des Berichtsjahres ansässigen Ausländerinnen und Ausländer nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Alter und Familienstand sowie die im Laufe des Berichtsjahres nach Deutschland zugezogenen und von dort fortgezogenen ausländischen Personen nachgewiesen. In den Zuzügen sind die in Deutschland geborenen ausländischen Kinder, bei den Fortzügen die Sterbefälle ausländischer Personen eingeschlossen.
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