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Zum Thema Wohnen erstellt die Bundesregierung regelmäßig den Wohngeld- und Mietenbericht und den Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Im Jahr 2017 wurde erstmalig der Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland gemeinsam mit dem Wohngeld- und Mietenbericht als Dritter Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2016 vorgelegt.
Mit der Wohngeldnovelle, die zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, wurden die Berichtspflichten nach § 39 des Wohngeldgesetzes (WoGG) neu geregelt und der Berichtszeitraum für den Wohngeld- und Mietenbericht von vier auf zwei Jahre verkürzt.
Wir informieren Sie über Industrien, Unternehmen, Verbraucher, Trends, Länder und Politik und behandeln die aktuellsten und wichtigsten Themen in komprimierter Form.
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