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Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen (MSM).
Die Markstudie zum Thema Mieterstrom aus dem Jahr 2017 vermittelt einen Überblick über die rechtliche Einordnung sowie die Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen (MSM) in Deutschland.
Bei dem sogenannten Mieterstrom (auch Quartierstrom) handelt es sich um lokal produzierten Strom, welcher nicht über die öffentlichen Stromnetze, sondern dezentral und in privaten Netzen geleitet und konsumiert wird. Durch die Nichteinleitung in das öffentliche Versorgungsnetz fallen weder Netznutzungsentgelte noch eine Konzessionsabgabe an. Der Vermieter, in dem Fall Stromerzeuger, kann seinen Mietern diesen Strom anbieten. Die Mieter sind jedoch nicht verpflichtet den lokal produzierten Strom nachzufragen. Durch die oben angesprochenen Kostenreduktionen liegt der Preis für Mieterstrom aber unter dem Strompreis aus dem öffentlichen Versorgungsnetz.
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