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Auswirkungen auf die Kraftstoffpreise
Im April 2008 hat die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) der Revision der „MARPOL Annex VI“-Richtlinie zugestimmt, die unter anderem den Ausstoß von Schwefelemissionen in Schiffsabgasen – respektive den Schwefelgehalt von Schiffstreibstoffen – schrittweise limitiert. Seit dem Jahr 2012 durfte der Schwefelanteil 3,5 % nicht übersteigen. Voraussichtlich ab dem Jahr 2020, spätestens aber ab 2025 folgt eine weitere Reduktion auf dann höchstens 0,5 %. Strengere Vorschriften sieht die Richtlinie für den Schiffsverkehr in den Emission Control Areas (ECAs) vor. In diesen Sonderzonen für die Schifffahrt – darunter die Nord- und Ostsee, der Ärmelkanal sowie seit August 2012 die Küstenregionen der USA – wurde der Schwefelanteil ab Januar 2010 auf 1 % begrenzt und ist seit Januar 2015 auf 0,1 % limitiert. Die Kontrollen und Sanktionierungen obliegen den Mitgliedsstaaten.
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