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Ein erster Blick auf das Geschehen im Ombudsmannverfahren im Berichtsjahr 2013 zeigt, dass die Beschwerdezahlen gegenüber der Hochphase der Finanzmarktkrise zurückgegangen sind und sich auf einem gegenüber der Zeit vor der Krise erhöhten Niveau stabilisiert haben. Man kann von einem „new normal“ sprechen. Auch lassen sich bei den von Beschwerden betroffenen Sachgebieten Schwerpunkte ausmachen. So entfallen mehr als zwei Drittel aller Eingaben zu fast gleichen Anteilen auf das Wertpapier- und das Kreditgeschäft. Während im Wertpapiergeschäft die Anlageberatung im Vordergrund stand, betrafen im Kreditgeschäft besonders viele Eingaben die Frage der Rechtswirksamkeit laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehensverträgen.
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