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Bürgerinnen und Bürger können bei politischen Institutionen wie dem Bundestag schriftliche Beschwerden oder Bitten einsenden - die sogenannten Petitionen. Die zuständige Behörde muss darüber beraten und die Ergebnisse mitteilen, diese jedoch nicht begründen.
Der vorliegende Bericht fasst die Tätigkeit des Petitionsauschusses des Deutschen Bundestags aus dem Berichtsjahr 2022 zusammen. Dabei thematisiert der Bericht die Arbeit des Ausschusses und die Themen der eingereichten Petitionen.
Wir informieren Sie über Industrien, Unternehmen, Verbraucher, Trends, Länder und Politik und behandeln die aktuellsten und wichtigsten Themen in komprimierter Form.
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