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Das Statistische Bundesamt führt in vierjährlichem Turnus bei Arztpraxen (und anderen Wirtschaftszweigen) re-präsentative Untersuchungen zur Kostenstruktur durch. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Kostenstrukturstatistik(KoStrukStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der jeweils geltenden Fassung. Unter den Erhebungsmerkmalen nehmen die Aufwendungen den größten Raum ein. Erfasst werden die anfallenden Auf-wendungen nach Personalaufwand (z.B. Bruttoentgelte, Sozialaufwendungen des Arbeitgebers) und Sachaufwand(z. B. Materialaufwendungen in eigener Praxis und eigenem Labor sowie Aufwendungen für Mieten und Leasing).
Wir informieren Sie über Industrien, Unternehmen, Verbraucher, Trends, Länder und Politik und behandeln die aktuellsten und wichtigsten Themen in komprimierter Form.
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