Arbeit & Beruf
Wo häufig kein Mindestlohn gezahlt wird
Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Um dessen Durchsetzung auf dem deutschen Arbeitsmarkt sicher zu stellen, führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bundesweit Schwerpunktprüfungen durch. Wie groß der Anteil der Prüfungen ist, die in den einzelnen Branchen ein Strafverfahren wegen Nichtgewährung des Mindestlohns nach sich zogen, zeigt die Infografik von Statista auf Basis von Daten, die die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei hin im Mai 2018 veröffentlicht hat. Danach gab es, in Relation zur jeweiligen Gesamtzahl der Schwerpunktprüfungen in den einzelnen Branchen, im Bereich Trocken- und Montagebau, Hotel und Gaststätten, Gerüstbau und im Bauhauptgewerbe die meisten Strafverfahren. Hier verstießen Firmen anteilsmäßig also besonders häufig gegen das Mindestlohngesetz. Einen vergleichsweise geringen Anteil an Strafverfahren gab es im Einzelhandel, in Friseurbetrieben und im Taxigewerbe. Bundestagsabgeordnete der Linkspartei kritisieren, dass die Einhaltung des Mindestlohns in Deutschland insgesamt zu wenig überprüft werde. So seien bislang nur 2,3 Prozent aller Betriebe geprüft worden. Daraus folge, dass jeder Betrieb rechnerisch nur alle 40 Jahre geprüft werden würde.
Beschreibung
Die Grafik zeigt den Anteil der Mindestlohn-Prüfungen der FKS, die in Strafverfahren mündeten (2015-2017).
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