Mit einem Ausländeranteil von rund 47,4 Prozent im Jahr 2023 besitzt nahezu jeder zweite Einwohner oder jede zweite Einwohnerin Luxemburgs eine ausländische Staatsangehörigkeit - Rekord in der Europäischen Union (EU-27). Mit einem EU-Ausländeranteil von rund 37,19 Prozent haben die meisten Menschen den Lebensmittelpunkt vom europäischen Ausland in das Großherzogtum Luxemburg verlagert. In den Zahlen zu den häufigsten Staatsangehörigkeiten in Luxemburg sind aber nicht nur europäische Staaten vertreten. Schließlich haben rund 10,19 Prozent aller Einwohner:innen Luxemburgs keine EU-Staatsangehörigkeit.
Wer zählt als Ausländer:in, EU-Ausländer:in und Nicht-EU-Ausländer:in?
Die Staatsangehörigkeit ist die besondere rechtliche Bindung zwischen einer Person und ihrem Staat, die durch Geburt oder durch Einbürgerung (je nach den nationalen Rechtsvorschriften durch Erklärung, Wahl, Eheschließung oder auf anderen Wegen) erworben wird.
Ausländische Staatsangehörige (Ausländer:innen) sind Personen, die keine Staatsangehörigen des Landes sind, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Darunter fallen auch Staatenlose, also Menschen, die aus verschiedenen Gründen keine Staatsbürgerschaft besitzen. Menschen mit unbekannten Status werden hingegen in dieser Statistik nicht erfasst, es handelt sich jedoch um einen seltenen Status mit geringen Fallzahlen.
EU-Ausländer:innen sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU). Beispiel: Eine Bürgerin mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Italien lebt, wird in den Ausländerzahlen Italiens als EU-Ausländerin erfasst.
Nicht-EU-Ausländer:innen sind Staatsangehörige eines Staates, der nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) ist. Beispiel: Ein Bürger mit chinesischer Staatsangehörigkeit, der in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt, wird in den Ausländerzahlen des EU-Landes als Nicht-EU-Ausländer erfasst.
Welche Daten zum Thema Migration, Asyl, und Staatsangehörigkeit bietet Statista?
Statista bietet für die Europäischen Union (EU) und die Mitgliedstaaten der EU umfangreiche, aktuelle und analysierte Daten und Statistiken zu den Themenbereichen Asyl, Flucht und Migration (Auswahl):
¹ Großbritannien hat die Europäische Union (EU) zum 31. Januar 2020 verlassen (Brexit),
Angaben zur Europäischen Union beziehen sich laut Quelle ab dem 01. Februar 2020 grundsätzlich auf die EU-27 ohne Großbritannien.
BREXIT: Die EU und Großbritannien haben sich auf ein neues Handels- und Kooperationsabkommen verständigt, das auch die zukünftige statistische Zusammenarbeit inkludiert. Laut Eurostat gilt dieses Abkommen seit dem 01. Januar 2021 nur vorläufig. Bis zur endgültigen Einigung über die statistische Zusammenarbeit, wird Eurostat keine neuen Daten zu Großbritannien veröffentlichen. Sobald eine Einigung erzielt wurde, wird Großbritannien in den Produkten Eurostats als Drittstaat behandelt und wieder aufgeführt.
² Wenn möglich inklusive der EFTA-Staaten Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Werte der EFTA-Staaten fließen nicht in die Berechnung der EU Werte ein.
³ Zeitreihenbruch
⁴ Vorläufig
⁵ Geschätzt.
Der Wert "EU-Ausländer:in"bezieht sich auf den durchschnittlichen EU-Ausländeranteil in allen EU-Mitgliedstaaten, d.h. die Gesamtbevölkerung der EU wurde ins Verhältnis zur Gesamtzahl der in den einzelnen EU-Staaten als EU-Ausländer geltenden Personen gesetzt.
Die Ausländeranteile wurden aus den in der Tabelle angegebenen Werten zu Gesamtbevölkerung und ausländischer Bevölkerung errechnet.
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Eurostat. (26. März, 2024). Europäische Union: Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung in den EU-Mitgliedstaaten² im Jahr 2023 [Graph]. In Statista. Zugriff am 22. Dezember 2024, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/73995/umfrage/auslaenderanteil-an-der-bevoelkerung-der-laender-der-eu27/
Eurostat. "Europäische Union: Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung in den EU-Mitgliedstaaten² im Jahr 2023." Chart. 26. März, 2024. Statista. Zugegriffen am 22. Dezember 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/73995/umfrage/auslaenderanteil-an-der-bevoelkerung-der-laender-der-eu27/
Eurostat. (2024). Europäische Union: Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung in den EU-Mitgliedstaaten² im Jahr 2023. Statista. Statista GmbH. Zugriff: 22. Dezember 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/73995/umfrage/auslaenderanteil-an-der-bevoelkerung-der-laender-der-eu27/
Eurostat. "Europäische Union: Anteil Ausländischer Staatsangehöriger An Der Gesamtbevölkerung In Den Eu-mitgliedstaaten² Im Jahr 2023." Statista, Statista GmbH, 26. März 2024, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/73995/umfrage/auslaenderanteil-an-der-bevoelkerung-der-laender-der-eu27/
Eurostat, Europäische Union: Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung in den EU-Mitgliedstaaten² im Jahr 2023 Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/73995/umfrage/auslaenderanteil-an-der-bevoelkerung-der-laender-der-eu27/ (letzter Besuch 22. Dezember 2024)
Europäische Union: Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung in den EU-Mitgliedstaaten² im Jahr 2023 [Graph], Eurostat, 26. März, 2024. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/73995/umfrage/auslaenderanteil-an-der-bevoelkerung-der-laender-der-eu27/