Rente

Wo Freiberufler:innen trübe Rentenaussichten haben

Selbständige in den OECD-Staaten erhalten eine Altersrente, die im Durchschnitt 79 Prozent der staatlichen Rente eines oder einer Angestellten entspricht. In einigen Ländern ist die Situation für Selbstständige weitaus schlechter, zum Beispiel in Mexiko, wo Selbstständige nur 17 Prozent dessen erhalten, was ihre angestellten Kollegen an öffentlicher Rente beziehen. Auch in Deutschland können Freiberufler:innen mit nur 44 Prozent der Arbeitnehmerrente rechnen, im Vereinigten Königreich sind es 52 Prozent.

Dies hängt weitgehend mit den unterschiedlichen Regelungen der Länder zusammen, ob Selbstständige Beiträge zu einkommensbezogenen Rentensystemen leisten müssen oder nicht. Am anderen Ende des Spektrums der 39 untersuchten OECD-Länder befinden sich Volkswirtschaften wie die Vereinigten Staaten (100 Prozent), Ungarn (101 Prozent) und Luxemburg (115 Prozent). Diese Daten stammen aus dem OECD-Bericht „Pensions at a Glance 2023 “, dessen Datengrundlage das Jahr 2022 ist.

Die Modellrechnung basiert dabei auf der theoretischen Rente Selbstständiger im Vergleich zu herkömmlich Angestellten unter der Annahme, dass beide ein steuerpflichtiges Einkommen (Nettoeinkommen oder Nettolohn vor Steuern) in Höhe des durchschnittlichen Nettolohns vor Steuern haben. Außerdem wird von einer Person ausgegangen, die im Jahr 2022 ab dem Alter von 22 Jahren voll berufstätig war, keine Beschäftigungsunterbrechungen hat und im durchschnittlichen Rentenalter in den Ruhestand geht. Sie zahlt dabei den (quasi) obligatorischen Rentenbeitrag.

Laut OECD gibt es in 13 der 39 untersuchten Länder Systeme, in denen Selbstständige sowohl den Arbeitnehmer-, als auch den Arbeitgeberbeitrag zum Rentensystem beitragen muss. In weiteren 12 Ländern zahlen Freiberufler:innen einen geringeren Beitragssatz, dort ist die Rentenabdeckung für Selbstständige jedoch begrenzt. Pauschal niedrigere Beiträge zahlen Selbstständige in Kolumbien, Griechenland, Polen und Spanien. In Irland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich gibt es nur einen Pflichtbeitrag zur Grundrente, diese entfallen etwa in Australien, Dänemark und Deutschland. Neuseeland ist das einzige der untersuchten Länder, wo es weder für Angestellte noch für Selbständige Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gibt.

Beschreibung

Die Grafik zeigt den relativen Anteil der öffentlichen Renten Selbstständiger an den Renten aller Arbeitnehmer:innen 2022.

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