Flucht und Vertreibung

EU nimmt deutlich mehr Geflüchtete auf

Die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber in der Europäischen Union ist zuletzt deutlich angestiegen. Das zeigt die Statista-Berechnung auf Basis von Daten des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR. Das trifft gerade auf die Länder zu, die schon zuvor schon viele Flüchtlinge und Asylbewerber aufgenommen haben. Das trifft insbesondere auf Zypern zu. Die Insel ist eines der Schlupflöcher entlang der abgeschotteten europäischen Grenzen. Fast alle Personen kommen dabei aus dem türkisch kontrollierten Norden der Insel.

Auch in vielen osteuropäischen Ländern, alle voran in Polen, und in Deutschland ist die Zahl der Flüchtlinge stark gestiegen – vor allem durch den Krieg in der Ukraine. Daher hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute die Verantwortlichen aus Bund, Länder und Kommunen zum Flüchtlingsgipfel geladen. Hierbei soll über die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gesprochen werden. Es gelte jetzt, diese "humanitäre Kraftanstrengung gemeinsam zu bewältigen", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute im ARD-Morgenmagazin.

Zuletzt hatte sich dieser Tage der Grünen-Politiker Jens Marco Scherf in die Debatte um die Aufnahmekapazitäten von Geflüchteten in Deutschland eingebracht. Scherf ist Landrat im bayerischen Kreis Miltenberg und hat einen Brandbrief an Kanzler Olaf Scholz geschrieben. Seine Botschaft: Es geht nicht mehr. Seine Kommunen kämen mit den aktuellen Flüchtlingszahlen nicht zurecht, sagt er. Scherf wisse nicht mehr, wie er Menschen aus der Ukraine, Syrien oder Afghanistan unterbringen solle. Ihm zufolge ist die Unterbringung das drängendste Problem - aber längst nicht das Einzige: Überfüllte Schulen, Lehrermangel, fehlende Kita-Plätze und teilweise nur noch mangelnde ärztliche Versorgung. An vielen Stellen brenne es schon ohne zusätzlichen Druck durch Geflüchtete.

Das Asyl bezeichnet einen geschützten Aufenthaltsort und ist ein Begriff für die Aufnahme von Verfolgten. Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Damit wird das Asylrecht in Deutschland nicht nur auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Kommt ein Mensch nach Deutschland, um Asyl zu suchen, heißt er "Asylsuchender". Sobald er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asyl beantragt, wird er zum "Asylbewerber". Kann er nachweisen, dass er aus politischen Gründen in seiner Heimat vom Staat verfolgt wird, erhält er Asyl. Er ist dann ein "Asylberechtigter".

Beim Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Anforderungen etwas geringer als beim Asyl. Die Verfolgung muss nicht vom Staat ausgehen. Das gilt zum Beispiel für Syrer, die vor der Terrormiliz "Islamischer Staat" geflohen sind. Wird im Asylverfahren festgestellt, dass der Bewerber das Recht auf Flüchtlingsschutz hat, wird er als Flüchtling anerkannt. Darüber hinaus kann Deutschland auch Menschen Schutz gewähren, wenn zu befürchten ist, dass ihr Leben im Herkunftsland bedroht ist. Das nennt sich "subsidiärer Schutz".

Beschreibung

Entwicklung der Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber in EU-Ländern je 1.000 Einwohner

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