Entgelttransparenzgesetz

Nur jeder Achte will wissen, was Kollegen verdienen

Seit dem 6. Januar haben Angestellte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten die Möglichkeit, die Offenlegung von betrieblichen Lohnregelungen zu verlangen. Noch sind Arbeitnehmer jedoch sehr zurückhaltend dabei, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Wie die Infografik von Statista auf Basis einer Umfrage von EY zeigt, möchte nur ungefähr jeder Achte seinen Auskunftsanspruch geltend machen. Rund die Hälfte möchte dies nicht tun, der Rest ist noch unsicher. Viele der Befragten fürchten Nachteile wie mehr Druck durch Vorgesetzte oder schlechtere Karrierechancen. Frauen fürchten diese Nachteile mehr als Männer, die wiederum mehr als Frauen gar nichts über die Gehälter ihrer Kollegen wissen möchten.

Beschreibung

Die Grafik zeigt den Anteil der Befragten, die den Auskunftsanspruch auf Offenlegung betrieblicher Entgeltstrukturen geltend machen wollen und die Gründe dafür, warum Befragte keinen Auskunftsanspruch geltend machen wollen.

Infografik downloaden
Geschlechtsspezifischer Lohnunterschied (Gender Pay Gap) in Großbritannien bis 2023
Geschlechtsspezifischer Lohnunterschied (Gender Pay Gap) in Italien bis 2022
Geschlechtsspezifischer Lohnunterschied (Gender Pay Gap) in Frankreich bis 2022
Geschlechtsspezifischer Lohnunterschied (Gender Pay Gap) in Spanien bis 2022
Geschlechtsspezifischer Lohnunterschied (Gender Pay Gap) in Schweden bis 2022
Geschlechtsspezifischer Lohnunterschied (Gender Pay Gap) in Luxemburg bis 2022

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