Betriebe mit Kurzarbeit bis 2023
In dieser Statistik wird gezeigt, wie viele Betriebe in Deutschland in den Jahren von 1992 bis 2023 (Jahresdurchschnittswerte) Kurzarbeit eingeführt haben. Vor der Corona-Krise gab es die mit Abstand höchste Anzahl der Betriebe mit Kurzarbeit in den Krisenjahren 2009 und 2010, als im Jahresdurchschnitt fast 56.000 bzw. gut 49.000 Betriebe auf das Instrument der Kurzarbeit zurückgriffen. In der Corona-Krise ist die Anzahl der Kurzarbeit anbietenden Betriebe immens angestiegen, im Jahresdurchschnitt 2020 auf 318.735 Betriebe. Die Anzahl der Beschäftigten in Kurzarbeit lag im Corona-Krisenjahr 2020 bei durchschnittlich 2,9 Millionen Personen.
Im Jahr 2022 befanden sich durchschnittlich 55.727 Betriebe in Kurzarbeit. In den ersten acht Monaten des Jahres 2023 lag die Zahl mit durchschnittlich 23.116 Betrieben in Kurzarbeit niedriger. Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft finden Sie auf dieser Themenseite
Eingeschränkte Vergleichbarkeit der Jahresdurchschnittswerte
Jahresdurchschnittswerte, bei denen nicht alle zwölf Monate in die Berechnung mit einbezogen wurden, sind mit vollständigen Jahresdurchschnittswerten (mit zwölf berücksichtigten Monaten) nur eingeschränkt vergleichbar. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Anzahl der Betriebe, die auf das Instrument der Kurzarbeit zurückgreifen (und damit verbunden auch die Zahl der Kurzarbeiter) sehr stark saisonabhängig ist. In der Regel ist die Zahl der Betriebe mit Kurzarbeit in den Monaten von Dezember bis März deutlich höher als in den Monaten von April bis November. Gehen nicht alle zwölf Monate in die Berechnung ein, kommt es folglich zu Verzerrungen.
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird laut Quelle gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Die Voraussetzungen der §§ 95 bis 109 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) müssen dabei erfüllt sein.