Arbeitslose sind (laut § 16 Abs. 1 SGB III ) Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei dieser arbeitslos gemeldet haben. In Deutschland gilt also als arbeitslos, wer erwerbsfähig und arbeitswillig ist und trotzdem kein Beschäftigungsverhältnis findet. Ein Teil der Arbeitslosen wird bei den offiziellen Zahlen zur Arbeitslosigkeit allerdings nicht mitgezählt. Nicht als arbeitslos gelten z.B. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Daneben werden Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld II erhalten, nicht als arbeitslos gezählt, weil das Kriterium der Beschäftigungslosigkeit nicht erfüllt ist. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, denen Arbeit nach § 10 SGB II nicht zumutbar ist, werden wegen mangelnder Verfügbarkeit ebenfalls nicht als arbeitslos gezählt.
Die
Arbeitslosenquote gibt an, wie groß der Anteil der Arbeitslosen an allen potenziellen Arbeitnehmern ist, die für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Eine sich verändernde Arbeitslosenquote ist rechnerisch sowohl von der Entwicklung der
Anzahl der Arbeitslosen als auch der
Anzahl der Erwerbstätigen abhängig. Zur Einschätzung der Entwicklung des Arbeitsmarktes in Deutschland sollten daher neben der Arbeitslosenquote die Anzahl der Arbeitslosen und die Anzahl der Erwerbstätigen als weitere wichtige Kennzahlen beachtet werden. Der Begriff
Erwerbspersonenpotenzial bezeichnet nach dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit) die Summe aus Erwerbstätigen, Arbeitslosen und "Stiller Reserve". Die "Stille Reserve" besteht aus nicht erwerbstätigen Personen, die Arbeit suchen ohne bei den Agenturen für Arbeit als Arbeitslose registriert zu sein oder die bei aufnahmefähigerem Arbeitsmarkt ihre Arbeitskraft anbieten würden. Die "Stille Reserve" wird mittels aufwendiger Berechnungen vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geschätzt. Das Erwerbspersonenpotenzial ist die maximale Anzahl aller erwerbsfähigen Personen in Deutschland.
Das
Arbeitslosengeld stellt in einem Sozialstaat eine Versicherungsleistung dar, mit der Arbeitslosen eine angemessene Lebenshaltung ermöglicht werden soll. Es handelt sich hierbei um eine Lohnersatzleistung, die während eines Beschäftigungsverhältnisses anteilig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen wird. Das Arbeitslosengeld wird in Deutschland umgangssprachlich auch als Arbeitslosengeld I bezeichnet, um es von dem Arbeitslosengeld II abzugrenzen. Das
Arbeitslosengeld II (Alg II) stellt die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II dar und wurde durch das Hartz-IV-Gesetz am Anfang des Jahres 2005 mit der Zusammenlegung der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe neu geschaffen. Das ALG II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Sozialgeld erhalten nicht erwerbsfähige Leistungsbedürftige, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft (siehe die
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in Deutschland) mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen nach dem SGB II, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Die Personen in Bedarfsgemeinschaften (
Leistungsempfänger des Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld) werden umgangssprachlich oft als Hartz-IV-Empfänger bezeichnet.
Die wichtigsten Zahlen und Fakten zum Arbeitsmarkt in Deutschland im Überblick:
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monatliche Arbeitslosenquote in Deutschland
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monatliche Arbeitslosenzahl in Deutschland
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jährliche Arbeitslosenquote in Deutschland
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jährliche Arbeitslosenzahl in Deutschland
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monatliche Arbeitslosenquote nach Bundesländern
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Erwerbstätige mit Wohnort in Deutschland
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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Bundesländern
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Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld I
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Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II
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Hartz IV: Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
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