Beschwerden beim Deutschen Werberat

Werbung darf nicht alles

Wer eine Werbemaßnahme als anstößig empfindet, kann diese beim Deutschen Werberat melden. In 462 Fällen hat dieser im vergangenen Jahr die Beanstandungen geprüft – 338 Fälle wurden als unberechtigt eingestuft, in 108 Fällen wurde die Werbung vom Unternehmen eingestellt oder geändert und in 16 Fällen sprach der Werberat eine öffentliche Rüge aus.

Häufigster Grund war mit 261 Fällen Geschlechterdiskriminierung - ein Rückgang von 19 Prozent. 61 Beschwerden erfolgten aus ethischen und moralischen Gründen (-5 Prozent), 27 Fälle erfolgten wegen der Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen, wie die Grafik von Statista zeigt. Insgesamt ging die Zahl der Werberatsfälle im Vergleich zu 2017 um 13 Prozent zurück.

Beschreibung

Die Grafik zeigt die beanstandeten Werbemaßnahmen beim Deutschen Werberat nach Grund 2017 .

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