Inflation

Ärmere Haushalte leiden stärker unter hohen Energiekosten

Die Preise für Energie sind durch den Krieg in der Ukraine stark gestiegen. Einkommensschwache Haushalte werden dabei durch die stark gestiegenen Energiekosten stärker belastet als mittlere oder einkommensstarke Haushalte. Das zeigt die Statista-Grafik auf Basis einer Berechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Die Studie untersucht, wie private Haushalte in Deutschland durch steigende Energiepreise belastet und durch Maßnahmen der Regierungskoalition entlastet werden. Dieser Belastungssaldo ist bei den einkommensschwächsten 10 Prozent der Haushalte (1. Dezil) mit Plus drei Prozent am größten. Die Belastung mittlerer Einkommen wachsen unterm Strich um 2,4 Prozent des Hauhaltsnettoeinkommens, die einkommensstärksten 10 Prozent der Haushalte (10. Dezil) hingegen lediglich um 1,3 Prozent.

Autor der Studie, Dr. Stefan Bach, fordert die Ampelkoalition auf, inhaltlich nachzubessern: „Die Entlastungspakete fangen mittelfristig nur einen Teil der Kosten auf. Es gibt also weiteren Handlungsbedarf für die Politik, wenn die hohen Energiepreise wie zu erwarten anhalten werden. Künftige Entlastungspakete sollten stärker auf die Geringverdienenden konzentriert werden, insbesondere über höhere Sozialleistungen.“

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat zwei Entlastungspakete beschlossen, die derzeit zügig umgesetzt werden. Sie umfassen ein Entlastungsvolumen von insgesamt knapp 29 Milliarden Euro oder 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Unter anderem wird die EEG-Umlage in Höhe von gut 3,72 Cent je Kilowattstunde (kWh) wird ab Juli 2022 abgeschafft. Auf Jahresbasis 2022 ergibt sich somit eine Entlastung von etwas mehr als 1,86 Cent je kWh. Außerdem erhalten Erwachsene, die existenzsichernde Leistungen der Grundsicherung (für Arbeitsuchende und im Alter) beziehen, eine Einmalzahlung von 200 Euro. Ein Einmalbonus beim Kindergeld in Höhe von 100 Euro je Kind kommt allen Familien zugute, einschließlich solchen, die Grundsicherungsleistungen beziehen. Außerdem erhalten Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Pauschale ist einkommensteuerpflichtig, dadurch wird sie mit dem individuellen Grenzsteuersatz abgeschmolzen.

Beschreibung

Die Grafik zeigt die Be- und Entlastung privater Haushalte durch Energiekosten in Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.

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