Überwachung von Internetkommunikation noch selten
In 5.516 Verfahren wurden 2011 laut Bundesamt für Justiz Maßnahmen zu Überwachung der Telekommunikation (nach § 100a Abs. 1 StPO) angeordnet. Das entspricht einer Steigerung von 65 Prozent gegenüber dem Jahr 2000. Daraus folgten 17.568 Anordnungen zur Überwachung von Mobilfunk- und 3621 Anordnungen zur Überwachung von Festnetzkommunikation. Im Vergleich dazu wurden - soweit es die deutschen Gerichte betrifft - mit 1.345 Fällen nur selten Maßnahmen zur Überwachung von Internetkommunikation durchgeführt. Dennoch zeigt auch hier der Trend mit einer Zunahme um 35 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 deutlich nach oben. Das Investigativteam der Welt hat sich die Mühe gemacht, alle Daten seit 2011 in einem Google-Doc aufzuarbeiten. Die Daten finden sie hier.
Beschreibung
Die Grafik zeigt die Anzahl der Anordnungen zur Überwachung von Telekommunikation in Deutschland.
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