Wie hoch der Mindestlohn künftig sein könnte

Anfang vergangenen Jahres wurde in Deutschland der Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Gleichzeitig wurde beschlossen, eine Mindestlohnkommission einzuführen, die alle zwei Jahre über die Höhe der Lohnuntergrenze entscheiden soll. Wie die Kommission festgelegt hat, wird sie sich bei der erstmaligen Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2017 am monatlichen Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen orientieren. Der hat seinen Indexwert mittlerweile im Vergleich zum Dezember 2014 um 2,6 Prozent erhöht, wie unsere Grafik zeigt. Wendet man diese Steigerung auf den Mindestlohn an, ergäbe sich aktuell ein Wert von 8,72 Euro. Bis zum 30. Juni muss die Kommission ihren Beschluss bekannt geben.

Beschreibung

Die Grafik zeigt die Veränderung des Index der tariflichen Stundenverdienste zum Dezember 2014, sowie dessen Anwendung auf den Mindestlohn.

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