ÖPNV & Fernverkehr
Ist eine Haftstrafe für Schwarzfahren angemessen?
Wer in Deutschland Bahnen und Busse ohne Fahrschein nutzt, muss mit einem erhöhten Beförderungsentgelt rechnen. Wird dieses nicht gezahlt, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden. Ist diese Auffassung von Schwarzfahren als Straftat noch zeitgemäß?
23 Prozent der Teilnehmer:innen an einer aktuellen Umfrage von Statista und YouGov lehnen diese Einordnung strikt ab, weitere 28 Prozent sind eher der Meinung, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe beim Fahren ohne Ticket nicht zum tragen kommen sollte. Demgegebenüber befürwortet jeder fünfte befragte Deutsche die Durchsetzung einer Haftstrafe voll und ganz, während 21 Prozent ein entsprechendes Rechtsmittel eher als angemessen ansehen.
2023 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik in Deutschland etwa 144.000 Fälle von Beförderungserschleichung erfasst, was durch das Strafgesetzbuch als die Erschleichung einer "Beförderung durch ein Verkehrsmittel [...] in der Absicht [...], das Entgelt nicht zu entrichten" definiert wird. Etwa 4.000 Fälle entfielen auf die Erschleichung anderer Leistungen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr hierzulande 5,9 Millionen Straftaten offiziell erfasst.
Beschreibung
Die Grafik zeigt den Anteil der Befragten, die wie folgt zur Ersatzfreiheitsstrafe für Schwarzfahrer:innen stehen.
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