Harter Lockdown
So dürfen Sie Weihnachten (nicht) feiern
Das diesjährige Weihnachtsfest unterliegt den Kontaktbeschränkungen eines Beschlusses von Bund und Ländern. Die Statista-Grafik zeigt auf Basis dieses Beschlusses, mit wem wir dieses Jahr Weihnachten zusammen feiern dürfen. So kann ein älteres Ehepaar beispielsweise zwei erwachsene Kinder von sich plus allen Enkelkindern feiern, sofern diese Enkel unter 14 Jahren alt sind. Ein drittes Kind mit eigenem Haushalt dürfte an der Feier jedoch nicht teilnehmen. (siehe Feier-Variante 1).
Wohnt ein über 18-jähriges Kind noch im Haushalt des Ehepaars, dürfen zwei weitere Kinder und deren etwaige Partner und die Enkelkinder noch dazu kommen (siehe Feier-Variante 2).
Hat das Ehepaar ein Kind mit eigenem Haushalt, dürfte kein weiterer Verwandter aus der so genannten Seitenlinie dazu kommen. Ein solcher Verwandter wäre beispielsweise der Bruder des Mannes des Ehepaars (siehe Feier-Variante 3). Zur Erklärung von gerader Linie und Seitenlinie: Die Verwandtschaft zwischen Vorfahren und Nachkommen ist in gerader Linie. Dazu zählen z.B. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder. Zur Verwandtschaft in der Seitenlinie zählen z.B. Bruder und Schwester, Tante und Onkel, Nichte und Neffe.
Bei Feiern im Freundeskreis dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten miteinander feiern (siehe Feier-Variante 4).
Die Regelung gilt laut Beschlusspapier „in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen“. Im Falle weiter ansteigender Infektionszahlen könnten einzelne Landesregierungen die Maßnahmen also noch ändern bzw. verschärfen.
Beschreibung
Die Grafik veranschaulicht den Bund-Länder-Beschluss zu Kontaktbeschränkungen während der Weihnachtsfeiertage
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