begleiteter Suizide

Zum Freitod in die Schweiz

Morgen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über den Strafrechtsparagraphen 217. Der besagt unter anderem, dass Ärzte, die Patienten wiederholt bei der Selbsttötung helfen, bis zu drei Jahre ins Gefängnis müssen. Dagegen ist die Mehrheit der Deutschen laut REPORT MAINZ "der Meinung, dass Ärzte straffrei bleiben sollen, wenn sie Schwerstkranke unterstützen, sich selbst zu töten."

Der Palliativmediziner Prof. Ralf Jox sieht das Gesetz negativ. Jox gegenüber dem ARD-Politikmagazin: "Die Patienten mit ihren Sterbewünschen sind ja nicht weg, sondern sie wurden teilweise in die Schweiz gedrängt. Wir sehen hier, dass die Zahlen des Suizidtourismus ansteigen. Und für Ärzte hat es eine enorme Verunsicherung, eine Angst ausgelöst vor Rechtsfolgen. Das heißt Ärzte trauen sich jetzt, selbst Palliativärzte, nicht mehr, das Thema anzusprechen. Patienten trauen sich nicht mehr, von sich Ärzte zu fragen. Das heißt, es herrscht hier ein Tabu."

Die Schweiz ist für lebensmüde Deutsche tatsächlich eine Option, wie die Statistik von Dignitas zeigt. Demnach hat der Schweizer Verein seit 1998 bei 1.322 Bundesbürgern sogenannte Freitodbegleitungen durchgeführt - das sind 44 Prozent aller Menschen, denen Dignitas beim Suizid geholfen hat.

Beschreibung

Die Grafik zeigt die Anzahl der durch Dignitas begleiteten Suizide nach Herkunftsland

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