Beruf & Karriere

Brückenteilzeit wird noch nicht viel genutzt

Seit Anfang dieses Jahres können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren reduzieren - mit einem Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit. So sieht es das Brückenteilzeitgesetz vor, das die Bundesregierung 2018 verabschiedete. Wie eine aktuelle Erhebung des ifo Instituts mit dem Personaldienstleister Randstad zeigt, wurde das neue Gesetz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bisher noch nicht besonders häufig genutzt. Insgesamt wurde es in knapp einem Drittel der Unternehmen angefragt, allerdings in 22 Prozent selten, in 11 Prozent gelegentlich und nur in drei Prozent häufig. Befragt wurden rund 1.000 Personalleiterinnen und -leiter aus Industrie, Handel und Dienstleistungssektor.

Beschreibung

Die Grafik zeigt die Häufigkeit, mit der in Unternehmen eine Brückenteilzeit in Anspruch genommen wird (in %)

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