EuGH-Urteil

Arbeitgeber Kirche

Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht generell bei jeder Stelle eine Religionszugehörigkeit von Bewerbern fordern. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH). Geklagt hatte eine Frau in Deutschland, die aufgrund ihrer Konfessionslosigkeit nicht zu einem Vorstellungsgespräch bei der Diakonie eingeladen worden war. Die Konfession dürfe nur dann zur Bedingung gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit „objektiv geboten“ sei, so der EuGH.

Wie die Grafik von Statista zeigt, gehört die Evangelische Kirche mit über 700.000 Beschäftigten im Jahr 2017 zu den größten Arbeitgebern Deutschlands. Dabei machen die Beschäftigten der Diakonie mit rund 465.000 Beschäftigten den Löwenanteil aus.

Beschreibung

Die Grafik zeigt die hauptamtlich Beschäftigten der evangelischen Kirche in Deutschland

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