Arbeitslosengeld II
Leben mit Hartz IV
Wer in Deutschland arbeitslos ist oder mit seinem Einkommen unter dem Existenzminimum (2018: 9000 Euro pro Jahr) liegt, kann Hartz IV beantragen. Dazu müssen Antragstellende ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben, 3 Stunden pro Tag arbeiten können und dürfen, zwischen 15 und maximal 67 Jahren alt sein und kein Vermögen haben, von dem sie leben können.
Seit Januar 2018 liegt der Regelsatz für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person sowie nicht-erwerbsfähige Erwachsene und Behinderte bei 416 Euro. Dazuverdienen dürfen Arbeitslosengeld II-Beziehende 100 Euro im Monat, ohne dass es zu Abzügen kommt.
Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft, also die Bruttokaltmiete, deren Maximalwert sich am örtlichen Mietspiegel orientiert sowie die Kosten für Heizung und Warmwasser in angemessener Höhe. Wie die Grafik von Statista zeigt, variieren so die Hartz IV-Sätze innerhalb der Städte deutlich. Wer in München lebt, kann aufgrund hoher Mietkosten mit einem Wert von über 1.200 Euro rechnen, wenn er hinzuverdient, während es in Leipzig mit Hinzuverdienst ohne Kosten für Heizung und Warmwasser knapp 800 Euro sind.
Beschreibung
Die Grafik zeigt den Hartz IV-Regelsatz ohne Mehr-/Einmalbedarfe und die zusätzlichen Mietkosten für eine Einzelperson
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